Vorstandsvergütungssystem

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in dem von der Gesellschaft mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied geschlossenen Anstellungsvertrag geregelt. Bei dem Abschluss des Anstellungsvertrags wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten.

Für die anstellungsvertraglich geregelte Vergütung gelten die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Angemessenheitsgebot aus § 87 Abs. 1 AktG) sowie das jeweils gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG.

Das aktuell gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG hat der Aufsichtsrat am 13. Juni 2022 beschlossen. Es steht hier zum Herunterladen bereit.

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AGvom 28. Juli 2022 hat das aktuell gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder mit einer Zustimmung von 62,20 % gebilligt.

Die Vergütungsberichte für die einzelnen Geschäftsjahre, in denen die Gesellschaft unter anderem über die Vergütung des Vorstands in dem jeweiligen Geschäftsjahr berichtet, stehen hier zum Herunterladen bereit.

(Stand 6. Juli 2023)