Vorstandsvergütungssystem

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist in dem von der Gesellschaft mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied geschlossenen Anstellungsvertrag geregelt. Bei dem Abschluss des Anstellungsvertrags wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten.

Für die anstellungsvertraglich geregelte Vergütung gelten die gesetzlichen Vorschriften (insbesondere das Angemessenheitsgebot aus § 87 Abs. 1 AktG) sowie das jeweils gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG.

Das aktuell gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder gemäß § 87a AktG hat der Aufsichtsrat am 13. Juni 2022 beschlossen. Es ist mit den nach § 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben in der Anlage TOP 7 – Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder zu der Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2022 dargestellt. Die Anlage TOP 7 – Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder steht hier zum Herunterladen bereit.

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk GmbH vom 28. Juli 2022 hat das aktuell gültige Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder mit einer Zustimmung von 62,20 % gebilligt.

(Stand 28. Juli 2022)