Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 17 der Satzung der Alexanderwerk AG in der Fassung vom 26. Juni 2025 geregelt, die hier zum Herunterladen hinterlegt ist.

Das aktuell gültige System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit den nach §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben ist in der Anlage TOP 8  – Vergütung des Aufsichtsrats zu der Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juli 2026 dargestellt. Die Anlage TOP 8 – Vergütung des Aufsichtsrats steht hier zum Herunterladen bereit.

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG vom 23. Juli 2026 hat die Angemessenheit von § 17 der Satzung der Alexanderwerk AG in der Fassung vom 26. Juni 2025 und damit das aktuell gültige System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Zustimmung von 99,95 % gebilligt.

Die Vergütungsberichte für die einzelnen Geschäftsjahre, in denen die Gesellschaft unter anderem über die Vergütung des Aufsichtsrats in dem jeweiligen Geschäftsjahr berichtet, stehen hier zum Herunterladen bereit.

(Stand: 23. Juli 2026)

 

Weiter von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssysteme: