Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in den §§ 17, 17a der Satzung der Alexanderwerk GmbH in der Fassung vom 28. Juli 2022 geregelt, die hier zum Herunterladen hinterlegt ist.

Das aktuell gültige System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit den nach §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG erforderlichen Angaben ist in der Anlage TOP 8 und TOP 9 – Vergütung des Aufsichtsrats zu der Einladung zu der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2022 dargestellt. Die Anlage TOP 8 und TOP 9 – Vergütung des Aufsichtsrats steht hier zum Herunterladen bereit.

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk GmbH vom 28. Juli 2022 hat die §§ 17, 17a der Satzung der Alexanderwerk GmbH in der Fassung vom 28. Juli 2022 sowie das aktuell gültige System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Zustimmung von 79,98 % gebilligt.

(Stand: 28.Juli 2022)