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信息披露 > AD-HOC-MITTEILUNG NACH § 15 WPHG

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Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat vor dem Hintergrund der Halbjahresabschlussarbeiten pflichtgemäß darauf hinzuweisen, dass mindestens die Hälfte des aktuellen Grundkapitals durch Verluste aufgezehrt wurde.

Remscheid, 24.08.2010 – Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat vor dem Hintergrund der Halbjahresabschlussarbeiten pflichtgemäß darauf hinzuweisen, dass mindestens die Hälfte des aktuellen Grundkapitals durch Verluste aufgezehrt wurde.

Gemäß §92 Absatz 1 AktG wird der Vorstand daher unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen. Sie soll am 04.11.2010 in Remscheid stattfinden. Die hälftige Aufzehrung des Grundkapitals geht insbesondere auf Abschreibungen im Zusammenhang mit der Abtrennung der verlustbringenden FoodTec GmbH, Freiberg/N., zurück und ist insoweit unvermeidliche Folge der Restrukturierung des Konzerns.

Strategisch gesehen befindet sich das Unternehmen dank der Neuausrichtung nunmehr aber in einer Phase organischen Wachstums. Ebenfalls heute wird der Vorstand im Rahmen einer Corporate News detailliert über die Restrukturierungserfolge bei der Alexanderwerk AG berichten.

Vorstand der Alexanderwerk AG
Jürgen Kullmann