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nach Art. 17 MAR

Redaktion |

Weitere gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands

Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag den Zeitraum der Bestellung als Vorstandsmitglied von Herrn Andreas Ridder bis zu einer Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats der Gesellschaft über die Vorstandsbestellung, längstens bis zum Ablauf des 30. September 2024 verlängert. Ohne die gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums wäre Herr Andreas Ridder mit dem Ablauf des 31. August 2024 aus dem Amt geschieden.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes) erlassen. Da die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von Herrn Ridder zum Ablauf des 31. August 2024 führungslos geworden wäre und dieser noch an der für den 6.  September 2024 einberufenen Hauptversammlung teilnehmen wird, war die erneute Anrufung des Gerichts geboten, um Schaden von der Gesellschaft und ihren Aktionären abzuwenden.

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Der Vorstand