Insiderinformationen
nach Art. 17 MAR
Redaktion |
Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung am 6. September 2024 auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau
Die HWT invest AG, Bad Brückenau, hat gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangt, die Tagesordnung der auf den 6. September 2024 einberufenen Hauptversammlung der Alexanderwerk AG wie folgt zu ergänzen:
TOP 12: Beschlussfassung gemäß § 142 Abs. 1 S. 1 AktG über eine Sonderprüfung bei der Alexanderwerk AG zur Prüfung von Fehlverhalten des ehemaligen Vorstandsmitglieds Fatih Yavuz
Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Ergänzungsverlangens der HWT invest AG zu dem Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 AktG erfüllt sind und er verpflichtet ist, dem Ergänzungsverlangen Folge zu leisten. Die Ergänzung der Tagesordnung wird zeitnah bekanntgemacht.
Die weiteren Einzelheiten werden der Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand zeitnah bekannt machen wird.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand